(Quelle: Kauer/DJV)

Neues Öko-Jagdgesetz erreicht die gesteckten Ziele nicht

Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg sind mit weiten Teilen des neuen Gesetzesentwurfs nicht zufrieden. Dieser verfehle die selbst gesteckten Ziele eines praxisgerechten und anwenderorientierten Gesetzes, so der Landesjagdverband (LJV). Am kommenden Mittwoch habe das Parlament die Chance, den Entwurf in die richtige Richtung weiterzuentwickeln.

Immer noch ein steiler Weg: Anspruch der Grünen und Gesetzesentwurf in Baden-Württemberg liegen noch nicht beeinander
Immer noch ein steiler Weg: Anspruch der Grünen und Gesetzesentwurf in Baden-Württemberg liegen noch nicht beeinander (Quelle: DJV)

Am kommenden Mittwoch verabschiedet der Landtag voraussichtlich das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG). Das Ergebnis des fast zweieinhalb Jahre dauernden Verfahrens erreicht allerdings die vom Land selbst gesteckten Ziele eines praxisgerechten, anwenderorientierten und entbürokratisierten Gesetzes nicht.


Der LJV verkennt bei seiner Bewertung des Gesetzesentwurfs nicht die mitunter substanziellen Verbesserungen des Entwurfs in seiner fortgeschriebenen Form. So wurde z.B. mit dem Schalenmodell ein Weg gefunden, der Belange von Jagd und Naturschutz nun in Einklang bringen kann und der eine Chance zur Bewährung verdient. Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann wertet dies als Erfolg einer konsequenten und nachdrücklichen, aber sachorientierten Haltung und Argumentation des Verbandes. „Die vielfältigen Aktionen, mit denen wir den Gesetzgebungsprozess begleiteten, haben deutlich gemacht, dass eine Jagdrechtsänderung ohne Jägerinnen und Jäger nicht geht. Unsere Erfahrung, unser Wissen und unsere Kompetenz sind heute und auch in Zukunft gefragt.“


Zufrieden sind die Jägerinnen und Jäger im Land mit dem Gesetzentwurf trotzdem nicht: „Im Hinblick auf das geltende Jagdrecht müssen wir feststellen, dass der neue Entwurf deutlich weniger Wildtiere als bisher dem Schutz des JWMG unterstellt, mehr Bürokratie erzeugt, die Eigenverantwortung und das Engagement der Jägerinnen und Jäger weiter einschränkt sowie Eigentumsrechte beschneidet. Das JWMG bietet an einigen Stellen Lösungen für Probleme an, die in der Praxis keine sind. Dafür gibt es auf Herausforderungen, denen mit effektiven Lösungsinstrumenten zu begegnen ist, keine Antwort. Umständliche und unrealistische Ausnahmeregelungen – z. B. beim Wildtierschutz, bei der Wildfütterung, bei der Bau- oder Fangjagd – ändern nichts an der Wirkung als faktische Verbote. Bei den Wildschadensregelungen wurden Anregungen des LJV für die Einrichtung einer Wildschadenskasse und Bagatellschadensregelung leider gänzlich ignoriert.

Auch wenn der Agrarausschuss auf der Zielgeraden mit Änderungsanträgen zum möglichen Leinengebot für Hunde im Wald im März und im April und zur nächtlichen Jagdruhe bei Rotwild auf Forderungen des Landesjagdverbandes reagiert hat: Es sieht leider danach aus, dass eine Chance für ein durchgängig wegweisendes Jagdgesetz für Wild, Jagd und Natur im Kompromissdenken der Politik verspielt wird.

Das Parlament hat am Mittwoch die Chance, den Entwurf doch noch in Richtung eines wegweisenden, praxisgerechten und anwenderfreundlichen Gesetzes weiter zu entwickeln.