(Quelle: Kauer/DJV)

FFH-Bericht liegt vor

7. April 2014 (djv) Berlin

DJV: überwiegend positiver Trend bei jagdbaren Arten

_Weiterhin gefährdet: Bodenbrüter wie das Rebhuhn.
Weiterhin gefährdet: Bodenbrüter wie das Rebhuhn. (Quelle: Rolfes/DJV)

Die Bundesregierung hat im März ihren Bericht zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und zur Vogelschutz-Richtlinie vorgestellt. In dem alle sechs Jahre von der EU-Kommission zu erstattenden Bericht werden die Zustände von geschützten Arten und Lebensräumen bewertet und über Maßnahmen und Entwicklungen berichtet.

Insgesamt zeigt der Bericht nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) bemerkenswerte Erfolge – allerdings auch weiteren Handlungsbedarf. Auffallend ist, dass sich die Populationen von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, etwa Baummarder, Wildkatze, Fischotter und Steinbock, überwiegend verbessert haben, auch wenn der Erhaltungszustand derzeit noch nicht als günstig eingestuft werden kann.

Auch bei den Vogelarten gibt es einige mit günstigen Entwicklungen, etwa den Seeadler. Andere Arten (vor allem Bodenbrüter) leiden unter dem hohen Druck durch Prädatoren (bspw. Rebhuhn, Großtrappe und Brachvogel). Vielerorts ist es daher notwendig, die Jagd sogar noch zu intensivieren, unverzichtbar ist dabei die Fangjagd.

Einen (zum Teil deutlich) positiven Trend gibt es aber auch bei anderen Arten, etwa Wolf, Biber, Kormoran und Kranich. Gerade bei diesen Arten gibt es ein erhebliches Konfliktpotenzial. Der DJV setzt sich dafür ein, die Entwicklung genau zu beobachten, wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen und über den Umgang mit diesen Arten zu informieren.

Ein großer Teil der dem Jagdrecht unterliegende Arten profitiert ausschließlich vom Schutzaspekt des Jagdrechtes. Viele haben eine ganzjährige Schonzeit. Die Hegepflicht der Jäger gilt aber auch dort. Zudem sind die Strafvorschriften für Verstöße gegen die Schutzbestimmungen strenger.

In den Berichten werden aber nicht nur Tier- und Pflanzenarten bewertet, sondern auch Lebensräume. Die Qualität vieler Lebensräume leidet unter Straßen- und Siedlungsbau, die zu unmittelbaren Flächenverlusten führen oder dem Bau von Windkraftanlagen. Der zunehmende Energiepflanzenbau hat einen gravierenden Verlust an Strukturvielfalt zur Folge. Damit erneuerbare Energien bspw. durch Maisanbau nicht zu Artenverlust in der Agrarlandschaft führen, ist der DJV zusammen mit zwanzig weiteren Kooperationspartnern im Projekt „Netzwerk Lebensraum Feldflur“ bundesweit engagiert. Durch das Einbringen extensiv bewirtschafteter Blühstreifen werden monokulturelle Strukturen aufgebrochen und Tieren der Agrarlandschaft wie Insekten, Vögel und Säugetieren, Lebensraum und Vernetzungswege geboten.

Der Vernetzung von Lebensräumen dient das Projekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“. Davon profitieren nicht nur Arten wie Wildkatze und Fischotter. Die Vernetzung von Lebensräumen ist eine wichtige Maßnahme, um den genetischen Austausch zwischen Teilpopulationen und damit den Arterhalt zu gewährleisten. Diesem Zweck dienen auch Grünbrücken, die dazu beitragen, Verluste durch den Straßenverkehr zu senken.

 

Quellen:

Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesamt für Naturschutz): www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/natur_deutschland_bericht_bf.pdf