(Quelle: Kauer/DJV)

Europäisches Parlament stimmt für Bleischrotverbot

8. Oktober 2026 (DJV) Berlin

DJV und FACE konnten auf sieben Jahre verlängerte Übergangsfrist für Bleischrot erreichen. Büchsen- und Flintenlaufgeschosse sind nicht betroffen. DJV fordert staatliche Unterstützung für den notwendigen Umbau von Schießständen.

Gegenüber früheren Vorschlägen konnte der DJV verschiedene Verbesserungen erringen.
Gegenüber früheren Vorschlägen konnte der DJV verschiedene Verbesserungen erringen. (Quelle: Jona/DJV)

Das Europäische Parlament hat den Weg für ein europaweites Verbot von Bleischrot bei der Jagd sowie beim jagdlichen und sportlichen Schießen freigemacht. Ein Veto-Antrag gegen die entsprechende Änderung der europäischen Chemikalienverordnung REACH hat keine Mehrheit gefunden. Damit kann die EU-Kommission die Verordnung in der vorliegenden Fassung erlassen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich gemeinsam mit dem europäischen Dachverband FACE in dem jahrelangen Verfahren für eine praktikable und verhältnismäßige Regelung eingesetzt. Gegenüber früheren Vorschlägen gibt es entscheidende Verbesserungen: Die Übergangsfrist für Bleischrot wurde auf sieben Jahre verlängert, Büchsengeschosse, Kurzwaffenmunition und Flintenlaufgeschosse sind von der jetzt vorgesehenen Beschränkung nicht betroffen. Der Vorschlag der EU-Kommission von Februar 2025 hatte dagegen noch ein Verbot von bleihaltigem Schrot und Flintenlaufgeschossen nach drei Jahren sowie von Büchsengeschossen je nach Kaliber nach 18 Monaten beziehungsweise zehn Jahren vorgesehen.

DJV fordert Unterstützung für Schießstände

"Das Bleischrotverbot wird die Jägerschaft vor große Herausforderungen stellen. Gegenüber den ursprünglichen Plänen konnten wir aber wichtige Verbesserungen erreichen. Die sieben Jahre geben uns jetzt die notwendige Zeit, Jäger und Schießstände auf die neuen Vorgaben vorzubereiten", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Der DJV sieht erheblichen Handlungsbedarf bei der Schießstandinfrastruktur: Viele Anlagen müssen für den Einsatz alternativer Schrotmunition ertüchtigt oder umgebaut werden. Der Verband fordert deshalb Bund und Länder auf, notwendige Investitionen finanziell zu unterstützen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Bereits im bisherigen Verfahren hatte der DJV vor hohen Kosten für die Umrüstung der Schießstände gewarnt und Unterstützung durch die öffentliche Hand angemahnt. Eine leistungsfähige und flächendeckende Schießstandinfrastruktur ist aus Sicht des DJV unverzichtbar. Regelmäßiges Training mit der Flinte ist eine wesentliche Voraussetzung für eine tierschutzgerechte Jagdausübung. Der Verband wird deshalb die Umsetzung der neuen Vorgaben eng begleiten und sich für praxistaugliche Lösungen für Jäger und Schießstandbetreiber einsetzen.

Bleischrot bei der Jagd künftig verboten

Sieben Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ist die Verwendung von Schrotmunition mit einem Bleianteil von mindestens einem Prozent bei der Jagd verboten. Das Verbot umfasst auch das Mitführen entsprechender Munition auf dem Weg zur Jagd. Nach Ablauf der Übergangsfrist darf bleihaltige Schrotmunition grundsätzlich auch nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bereits seit Februar 2023 gilt EU-weit ein Verbot von Bleischrot in und um Feuchtgebiete. Die neue Regelung weitet die Beschränkung ab 2033 auf die Jagd  mit der Flinte insgesamt aus. 

Bleischrot auf Schießständen unter Auflagen weiter möglich 

Für das jagdliche und sportliche Schießen sieht die Verordnung eine Ausnahme vor. Bleischrot mit einem Durchmesser von 1,9 bis 2,6 Millimetern darf auf Schießständen im Freien weiterhin verwendet werden, wenn die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Rückhaltung von Blei, die Rückgewinnung verschossenen Bleischrots mindestens alle drei Jahre sowie Vorgaben zur Überwachung von Boden und Wasser. Weitere Vorgaben betreffen unter anderem die Nutzer der Schießstände sowie Dokumentationspflichten der Betreiber. Reine Indoor-Schießstände sind von den Beschränkungen ausgenommen. Ausnahmen gelten zudem unter anderem für Polizei, Militär und andere sicherheitsrelevante Verwendungen. Ein Papier mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Bleischrotverbot finden Sie hier.