(Quelle: Kauer/DJV)

Wolfsattacken auf Haustiere: DBV und DJV fordern Rechtssicherheit

1. August 2023 (DJV/DBV) Berlin

Verbände fordern nach bestätigtem Wolfsangriff auf Weidetiere und Tierhalter in den Niederlanden klare gesetzliche Regelungen für Notstandsituationen in Deutschland.

Wolfsangriffe: DJV und DBV fordern Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger.
Wolfsangriffe: DJV und DBV fordern Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger. (Quelle: Rolfes/DJV)

Niederländische Behörden haben jetzt bestätigt, dass es ein Wolf war, der Anfang Juli auf einer gegen Wölfe gesicherten Weide Schafe gerissen und einen Tierhalter verletzt hat. Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) nehmen den Vorfall zum Anlass und fordern die Bundesregierung auf, Rechtssicherheit für derartige Notfallsituationen auch in Deutschland herzustellen. 

"Nach wie vor ist ungeklärt, wie sich Tierhalter bei einem Notstand durch Wolfübergriffe auf Nutztiere oder Jagdhunde verhalten sollen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. „Es braucht eine eindeutige gesetzliche Regelung für Notstandsituation, damit Tierhalter und Jäger sich bei einem Übergriff von Wölfen ohne Unsicherheiten verhalten können“, so Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Als vorbildlich erachten DBV und DJV die Rechtslage in Schweden: Dort ist im Jagdgesetz klargestellt, dass Jäger einen Wolf töten dürfen, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es ist deshalb laut DJV folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. 

Im Februar 2023 hat das Landgericht Potsdam einen niederländischen Jäger in zweiter Instanz freigesprochen. Er hatte 2019 bei einer Jagd in Deutschland einen Wolf getötet, um Jagdhunde zu schützen. Der DJV bedauert allerdings die fehlende Rechtssicherheit: Das Landgericht hatte den Angeklagten freigesprochen, weil ihm kein Vorsatz nachzuweisen war und die Frage der Rechtfertigung wegen Notstands offen gelassen.

(Aktualisiert am 2. August 2023)