(Quelle: Kauer/DJV)

Jungwildrettung nur mit Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten

20. Juni 2023 (DJV) Berlin

DJV und DWR verweisen auf Stellungnahme des Deutschen Jagdrechtstags. Beide begrüßen ausdrücklich ehrenamtlichen Einsatz Freiwilliger unter Anleitung. Kontakte gibt es auf der Internetseite www.deutsche-wildtierrettung.de.

Jungwildrettung ist nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten zulässig.
Jungwildrettung ist nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten zulässig. (Quelle: Grell/DJV)

Die Rettung von Wildtieren vor dem Mähtod erfordert Sachkunde und ist nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erlaubt. Darauf machen Deutscher Jagdverband (DJV) und Deutsche Wildtierrettung (DWR) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf eine aktuelle Stellungnahme des Deutschen Jagdrechtstags. Fehlt die Zustimmung, besteht das Risiko eines Strafverfahrens wegen Wilderei. Denn auch wenn geplant ist, die Jungtiere nach der Mahd sofort wieder frei zu lassen, ist nach Auffassung des Deutschen Jagdrechtstags der Tatbestand des Fangens erfüllt. Dies entspricht auch der Position der Bundesregierung.

Unkundige gefährden im Zweifelsfall sogar das Leben von Jungtieren. Auch deshalb ist eine Zusammenarbeit mit dem Jagdausübungsberechtigten unerlässlich. DJV und DWR begrüßen ausdrücklich die ehrenamtliche Mitarbeit von Freiwilligen bei der Wildtierrettung unter Anleitung.

Retterteams und Freiwillige finden Ansprechpartner auf der Internetseite www.deutsche-wildtierrettung.de. Dort sind bundesweit knapp 400 Teams registriert. Insgesamt haben diese hochgerechnet 20.000 Jungtiere in der laufenden Saison vor dem Mähtod gerettet. Mit einer einmaligen Spende von mindestens 1.000 Euro können Interessierte eine Patenschaft für ein Rettungsteam übernehmen. Sie unterstützen damit gleichzeitig die ehrenamtliche Tierschutzarbeit unter dem Dach der DWR.

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Stellungnahme des Deutschen Jagdrechtstags zur Jungwildrettung

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