(Quelle: Kauer/DJV)

"Trophäenjägerjäger" bleiben arbeitslos

14. Juli 2017 (DJV) Berlin

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Rat zur Erhaltung der Jagd und des Wildes (CIC) würdigen die wichtige Rolle des Zolls bei der Bekämpfung von Artenschutzkriminalität. Immer wieder beschlagnahmen Behörden geschützte Tier- und Pflanzenarten, die illegal eingeführt werden. Ein neues Werbeplakat sorgt allerdings für Unverständnis.

Das missverständliche Plakat des Zolls
Das missverständliche Plakat des Zolls (Quelle: DJV)

Aktuell wirbt der Zoll um neue Nachwuchskräfte mit dem Werbeslogan: „Trophäenjägerjäger gesucht“ – und stößt damit die Jägerschaft vor den Kopf. Der Slogan pauschalisiert und bedient Jagdgegner-Klischees von der Auslandsjagd, die schlecht sei für den Artenschutz. In der Realität sind es allerdings Urlauber, die Einfuhrvergehen begehen: Mehr als 90 Prozent geschützter Tier- und Pflanzenarten, die vom Zoll beschlagnahmt wurden, sind Souvenirs, die Touristen von Auslandsreisen mit nach Deutschland bringen. Gelegentliche Beanstandungen bei Jägern sind in aller Regel harmlose Formfehler, etwa wenn ein Einfuhrdokument in Kopie und nicht als Original vorgelegt wird. Darauf weisen der Deutsche Jagdverband (DJV) und die deutsche Delegation des Internationalen Rats zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) hin. Im Jahr 2000 hat die Internationale Weltnaturschutzunion IUCN nachhaltige Jagd sogar als eine Form des Natur- und Artenschutzes anerkannt.

Ziel der Kampagne für Nachwuchskräfte beim Zoll solle es sein, mit Vorurteilen zu brechen, erklärte der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder: „Wir wollen vor allem zeigen, wie facettenreich und spannend unser Beruf ist und mit Klischees aufräumen [...]“. Das ging mit dem Plakat zur Werbung für Nachwuchskräfte völlig daneben, weil eben Jagdgegner-Klischees bedient werden, meinte DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe: „Deutschlands Jäger halten sich an Gesetze, wenn es um Jagdtourismus und Einfuhr von Trophäen geht. Es gilt eine Null-Toleranz-Politik: Sollten Jäger im Ausnahmefall gegen Artenschutzbestimmungen verstoßen, dann können sie nicht auf Verständnis bei der organisierten Jägerschaft hoffen“. Der Bundesfinanzminister wäre gut beraten, das Werbemotiv einzustampfen, so die Meinung von DJV und CIC. 

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