(Quelle: Kauer/DJV)

Grenzüberschreitender Tierschutz

5. April 2018 (VJS/DJV) Saarwellingen

Tierschutz darf nicht an Ländergrenzen haltmachen: Erstmalig in Deutschland haben Vertreter der französischen und der deutschen Jägerschaft ein Abkommen unterzeichnet, das grenzübergreifende Nachsuchen ermöglicht. 

Abkommen zur grenzübergreifenden Nachsuche unterzeichnet: M. le Président Pierre Lang (l.) und Landesjägermeister (VJS) Josef Schneider
Abkommen zur grenzübergreifenden Nachsuche unterzeichnet: M. le Président Pierre Lang (l.) und Landesjägermeister (VJS) Josef Schneider (Quelle: VJS)

„Heute ist ein historischer Tag! Erstmals in der Geschichte von Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland wird ein Abkommen abgeschlossen, das es ermöglicht, Nachsuchen auch über die Landesgrenze hinaus durchzuführen.“, freute sich Landesjägermeister Josef Schneider. „Unseres Wissens gibt es das auch mit anderen Nachbarbarländern Deutschlands bisher leider noch nicht.“, ergänzte Schneider.

Am Dienstag, 03. April 2018, unterzeichneten in Saarwellingen im „Jägerheim“ Monsieur le Président Pierre Lang und Landesjägermeister Josef Schneider in Anwesenheit von Dr. Hubertus Lehnhausen (Oberste Jagdbehörde) als Vertreter des Umweltministeriums sowie der Schweißhundeführer beider Länder das bisher einmalige Abkommen.

Es soll ermöglichen, dass Schweißhundeführer, auch Nachsuchenführer genannt, mit ihren Hunden die jeweilige Nachbargrenze übertreten dürfen, um diese im Sinne des Tierschutzes wichtige Arbeit durchzuführen. Wenn ein Wildtier beispielsweise angefahren wurde und verletzt flüchtete, musste bisher die Nachsuche an der Landesgrenze unverrichteter Dinge beendet werden.

Mit dem Abkommen zwischen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, stellvertretend für das Saarland, und der Federation des Chasseurs de la Moselle, stellvertretend für das Departement Moselle, kann die Nachsuche nun weitergeführt werden, bis das Wild erlöst werden kann.

Jeweils fünf französischen und fünf saarländischen Schweißhundeführern wird es ab sofort möglich sein, diese Nachsuchen ohne weitere bürokratische Hürden in das jeweilige Nachbarland durchzuführen. Auf der deutschen Seite betrifft dies die Landkreise Merzig-Wadern, Saarlouis, Saarbrücken und der Saarpfalzkreis. Den angrenzenden französischen Kommunen werden Karten, Adressen und Telefonnummern der jeweiligen Reviere zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Schweißhundeführer über die notwendigen jagdrechtlichen Regelungen des Nachbarlandes geschult.

Nach Meinung von Landesjägermeister Josef Schneider wird das Bereitstellen von Ansprechpartnern generell auch das gute nachbarschaftliche Verhältnis beider Seiten verstärken.

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