(Quelle: Kauer/DJV)

„Liste Jagd“ heißt „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“

7. Februar 2017 (DJV) Berlin

Beschwerdewahlausschuss zur Sozialwahl 2017 weist Antrag des DJV  zurück. Die Liste „Jagd“ darf nicht „Jagd“ heißen. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan gibt sich kämpferisch: „Jetzt erst Recht“. Das Wahlverfahren sei zwar kompliziert, aber alle Revierinhaber seien aufgerufen, sich zu beteiligen.

DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan ruft Revierinhaber zur Wahl auf
DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan ruft Revierinhaber zur Wahl auf (Quelle: LJV Sachsen-Anhalt)

Der Beschwerdewahlausschuss für die Sozialversicherungswahlen hat die Beschwerde von Deutschem Jagdverband e.V. (DJV) und Bayerischem Jagdverband e.V. (BJV) gegen eine Entscheidung zur Sozialwahl zugelassen. Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hatte die Liste, die DJV und BJV gemeinsam als „Liste Jagd“ eingereicht hatten, zwar zugelassen, aber nicht unter dem Kennwort „Jagd“. Sie wird als als „Freie Liste“ geführt, die lediglich mit den Namen von bis zu fünf Kandidaten bezeichnet wird. DJV und BJV wurden nicht als vorschlagsberechtigte Organisationen anerkannt, obwohl sie mit den weit mehr als 100.000 Revierinhabern in Deutschland eine maßgebliche Gruppe von Versicherten der SVLFG vertreten. Gegen diese Entscheidung hatten DJV und BJV Beschwerde eingelegt, die nun abschlägig beschieden wurde. Bezeichnenderweise mit der entlarvenden Argumentation der SVLFG, die Jagd sei keine Berufsgruppe. Zynischerweise werden aber die Inhaber von Jagdrevieren von der SVLFG selbst als Unternehmer behandelt mit der Folge einer Pflichtversicherung, die von der Jägerschaft abgelehnt wird.

DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan gibt sich trotz der Entscheidung kämpferisch: „So ärgerlich diese Entscheidung für unsere Liste ist, so bezeichnend ist die Argumentation für die Pflichtmitgliedschaft: Jetzt erst recht! Die Politik muss daraus die Konsequenzen ziehen. Und so lange wir noch in der Berufsgenossenschaft sind, müssen gewählte Vertreter der Jagd in der Vertreterversammlung beziehungsweise den Gremien der SVLFG sitzen. Das Ziel ist es, Einfluss zu nehmen – Einfluss im Sinne der Jäger.“

Daher sind alle Revierinhaber aufgerufen, sich an der im Mai 2017 als Briefwahl stattfindenden Sozialwahl zu beteiligen und ihre Stimme für die „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ abzugeben.

Dazu ist es aber zunächst wichtig, sich für die Beteiligung an der Wahl zu registrieren. Voraussichtlich ab Mitte Februar versendet die SVLFG an alle „Unternehmer“ Fragebögen zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig und korrekt aus und senden ihn innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurück! Nur wer den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschickt, darf im Mai 2017 an der Sozialwahl teilnehmen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt und werden mit dem Fragebogen erfasst. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVLFG benannt. Versichert – und damit wahlberechtigt – sind aber alle Mitpächter (und deren Ehepartner)! Daher ist es wichtig, dass die Fragebögen vollständig ausgefüllt werden und für die Sozialwahl alle Mitpächter genannt werden.

Die Rückmeldung dient erst der Vorbereitung der Wahl, ist aber für die Teilnahme enorm wichtig. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl im Mai 2017. Die Wahlunterlagen erhalten die erfassten Wahlberechtigten dann im Mai 2017 wiederum von der SVLFG. Für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der SVLFG müssen also alle Revierinhaber spätestens jetzt aktiv werden.

Ziel der beiden Verbände ist es, durch die Beteiligung an der Sozialwahl Vertreter der Jagd in den Gremien der SVLFG zu etablieren, um dadurch besseren Einfluss auf jagdrelevante Entscheidungen nehmen zu können.

Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft gibt es weitere Punkte. Das sind unter anderem:

- mangelnde Transparenz bei der Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge;

- Leistungen werden häufig verweigert, wenn es sich bei Verletzten um Jagdhelfer oder Hundeführer handelt;

- zu wenige  Präventionsleistungen seitens der SVLFG für den Bereich der Jagd

Unabhängig von der Sozialwahl fordert der DJV weiterhin das Ende der anachronistischen Zwangsmitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung. Über diese Mitgliedschaft kann jedoch nicht die Vertreterversammlung entscheiden. Hier sei die Politik gefordert, die nun die Konsequenzen ziehen müsse, nachdem die Widersprüche jetzt wiederholt offenbar wurden, bekräftigte Dr. Jordan.

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