EU-Wiederherstellungs­verordnung gelingt nur
als kooperativer Ansatz

Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet EU-Staaten zur Renaturierung von Land- und Meeresflächen und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Der DJV als Naturschutzverband erkennt die Notwendigkeit an und bekennt sich klar zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die Verordnung muss allerdings im Einvernehmen mit den Flächenbewirtschaftern umgesetzt werden. Voraussetzungen sind Freiwilligkeit und Vergütung durch die öffentliche Hand.

Es sind ambitionierte Ziele:

Kooperation statt behördlicher Willkür

Der DJV begrüßt grundsätzlich die Wiederherstellung von Lebensräumen für die Sicherung der Biodiversität als Grundlage stabiler Wildtierpopulationen und nachhaltiger Jagd.

Das gelingt allerdings nicht gegen, sondern nur im Einvernehmen mit Grundeigentümern, Landnutzern wie Forst- und Landwirtschaft sowie der Jägerschaft. Aus Sicht des DJV ist ein kooperativer Ansatz essentiell. Freiwillige Maßnahmen, Anreizsysteme und Vergütung durch die öffentliche Hand sind wichtige Erfolgsfaktoren. Daher warnt der Verband vor Generalklauseln, die den Behörden „erforderliche Maßnahmen“ erlauben, um die Ziele zu erreichen. Der DJV fordert vielmehr Verhältnismäßigkeit und Augenmaß sowie die Zusammenarbeit von Landnutzung und Naturschutz nach dem Leitbild „Schützen durch Nützen“.

Die Wiederherstellung von Ökosystemen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Jägerschaft leistet dazu schon lange konkrete Beiträge, unter anderem Biotoppflege, Wildtiermonitoring, Prädatorenmanagement oder die Bekämpfung invasiver Arten.