Ehrenamtlich tätige Jägerinnen und Jäger leisten vor der Frühmahd wertvolle Tierschutzarbeit mit Drohne, Korb und Kescher – das zeigt eine groß angelegte, gemeinsame Umfrage von DJV, Deutscher Wildtierrettung und Deutscher Wildtier Stiftung. Jedes im Schnitt achtköpfige Team investiert allein im Mai drei Arbeitswochen für die Jungwildrettung und kontrolliert 4,5 Quadratkilometer Grünland. Drohnen mit Wärmebildkamera werden immer wichtiger für die Suche nach Rehkitz, Feldhase oder Rebhuhnküken. Deshalb haben sich DJV, Deutsche Wildtierrettung und Deutsche Wildtier Stiftung dafür stark gemacht, dass der Bund diese fördert.
Mit Erfolg: In den Jahren 2023 bis 2025 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Anschaffung mit mehreren Millionen Euro unterstützt. Zwischenzeitlich drohte ein Verbot älterer Drohnen ohne EU-Zertifizierung, die vor dem 1. Januar 2024 angeschafft wurden. DJV und Deutsche Wildtierrettung haben dagegen erfolgreich protestiert. Anfang Oktober 2024 hat das Bundesverkehrsministerium schließlich eine unbefristete Ausnahmeregelung zum weiteren Einsatz von älteren Drohnen für die Kitzrettung beschlossen.
Denkbare Einsatzmöglichkeiten für Drohnen bei der Jagd sind vielfältig, zum Teil aber ethisch fragwürdig. Der DJV hält den Einsatz von Drohnen für sinnvoll, wenn Tier-, Arten- und Hochwasserschutz unterstützt werden. Der Einsatz von Drohnen, um Wild zu treiben, zu beunruhigen sowie die Treiberwehr oder einen pirschenden Schützen zu dirigieren, wird abgelehnt. Ein solcher Einsatz verstößt gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit. Der DJV hat ein Positionspapier zum Drohneneinsatz veröffentlicht, das als Richtlinie dienen soll.
Nicht alles, was technisch möglich und nicht ausdrücklich verboten ist, sollte im jagdlichen Alltag verwirklicht werden. Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit sollten ethische Grundlage für Entscheidungen sein.