Bürokratie gegen Sicherheit – wer gewinnt?

Ein Waffengesetzentwurf wird bekannt, der gravierende Änderungen vorsieht – unter anderem eine überbordende Bürokratie. Die Begründung ist dürftig. Der Entwurf kann gestoppt werden – vorerst.

Bundesweite Reichsbürgerrazzia im Dezember 2022 und im März 2023 der Amoklauf in Hamburg: Die politische Debatte um eine Verschärfung des Waffenrechts reißt nicht ab – entgegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Darin bekennen sich die Regierungspartner eigentlich dazu, vordringlich Extremisten und Terroristen konsequent zu entwaffnen und die Wirksamkeit vorangegangener Waffenrrechtsänderungen zu evaluieren. Doch Anfang 2023 kursiert in den Medien ein Entwurf für eine Novelle des Waffenrechts. Demnach soll die Zuverlässigkeitsprüfung ausgeweitet werden – inhaltlich und hinsichtlich der beteiligten Stellen. Die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens soll ausgedehnt, die behördlichen Mitteilungspflichten bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung sollen erheblich ausgeweitet sowie Gas- und Signalwaffen erlaubnispflichtig werden. Zudem geplant: Einschränkung des Gastschießens auf Schießständen und Verbot von kriegswaffenähnlichen Halbautomaten.

Gesetz zur Waffenrechtsverschärfung vorerst abgewendet
Evaluierung der bisherigen Waffenrechtsverschärfungen notwendig

Diese Form von Aktionismus und Symbolpolitik aus dem Bundesinnenministerium kritisierten DJV und andere Spitzenverbände von insgesamt 2,2 Millionen Legalwaffenbesitzern gemeinsam scharf. Grundlage für den Entwurf war eben keine Evaluierung, viele Punkte sind schlecht durchdacht. Die Verbändeallianz hält die richtige Anwendung der bestehenden Vorschriften für ausreichend, zum Beispiel dafür, dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen erlangen. Doch für die Kontrolle fehlen den Behörden allzu oft die personellen und technischen Kapazitäten.

Der kursierende Entwurf für die Novelle des Waffenrechts wird schließlich im Koalitionsausschuss gestoppt, noch ehe eine Verbändeanhörung stattgefunden hat. Wie es weitergeht, ist noch unklar. Angekündigt ist mittlerweile eine „moderate“ Änderung des Waffengesetzes. Der DJV wird sich weiterhin – gemeinsam mit anderen betroffenen Verbänden – in die Diskussion einbringen und sich gegen unsinnige Änderungen engagieren. Zunächst die jüngsten Waffenrechtsänderungen evaluieren, Dialog mit rechtstreuen Waffenbesitzern sowie Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus – das sind die zentralen Forderungen an die Politik.

Legalwaffenbesitzer verhalten sich gesetzestreu

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