(Quelle: Kauer/DJV)

Kind angeschossen - Jagdunfall?

16. Juli 2018 (DPA) Großsaara

In Thüringen ist am Sonnabend ein sechsjähriges Mädchen angeschossen und schwer verletzt worden. Im nahe gelegenen Wald fand zur gleichen Zeit eine Jagd statt. Die Polizei ermittelt nun gegen sieben tatverdächtige Jäger. Der DJV bedauert den Unfall und spricht sein Mitgefühl aus. 

Tragischer Jagdunfall in Nauen (Quelle: Martin Quast/pixelio.de)

Ein Jäger hat möglicherweise ein sechsjähriges Mädchen in Thüringen versehentlich angeschossen und schwer verletzt. Die Polizei ermittle aktuell gegen sieben tatverdächtige Jäger wegen fahrlässiger Körperverletzung, teilte die Polizei mit. Sie sollen zum Tatzeitpunkt in einem Waldgebiet nahe des Vorfallsorts unterwegs gewesen sein. Das sechsjährige Mädchen war am Samstagabend in einer Kleingartenanlage in Großsaara (Landkreis Greiz) durch einen Schuss an der Hüfte verletzt worden. Zum selben Zeitpunkt fand im benachbarten Wald eine Jagd statt. Die Polizei schließt nicht aus, dass ein Jäger das Kind versehentlich getroffen haben könnte.

Das Mädchen sei inzwischen operiert worden. Zur Weiterbehandlung befinde es sich noch in der Uniklinik Jena, wie ein Sprecher am Sonntagnachmittag sagte.

Ein am Sonntag auf dem Gartengelände gefundenes Projektil soll nun mit den bei den Jägern sichergestellten Gewehren abgeglichen werden. Das kann, laut Sprecher, je nach dem, ob es sich um unterschiedliche Flinten handele, mehrere Tage, vielleicht auch Wochen dauern.

"Wir sind tief betroffen", sagte der DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald über den Vorfall. Es müsse alles getan werden, um die Ursachen zu ermitteln. "Jeder Unfall ist einer zu viel, auch wenn es nur sehr selten dazu kommt." Sicherheit habe höchste Priorität bei der Jagd.

Nach Darstellung Reinwalds gibt es strikte Vorschriften, die jeder Jäger zu beachten hätte. Beispielsweise dürfe nicht parallel zum Boden geschossen werden, sondern immer nur Richtung Boden. Zudem dürfe in keinem Fall in Richtung Straßen oder Häuser geschossen werden. Auch dürfe nur dann überhaupt ein Schuss abgefeuert werden, wenn ein Tier eindeutig identifiziert wurde. Missachtet ein Jäger die Vorgaben, werde ihm der Jagdschein entzogen. Allerdings könne es auch bei der Jagd zu Querschlägern kommen, räumte Reinwald ein.

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