(Quelle: Kauer/DJV)

Alle Jäger sollen künftig Schalldämpfer nutzen können

17. Januar 2019 (DJV) Berlin

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben an die Verbände signalisiert, dass Änderungen des Waffengesetzes im Bezug auf die Nutzung von Schalldämpfern bundesweit Klarheit schaffen könnten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und Partnerverbände begrüßen das Vorhaben und drängen auf eine bundeseinheitliche Lösung.

Schalldämpfer auf der Jagdwaffe einer Jägerin
Schalldämpfer auf der Jagdwaffe einer Jägerin (Quelle: Kauer/DJV)

Alle Jäger sollen künftig ein waffenrechtliches Bedürfnis für die Nutzung von Schalldämpfern für die Jagd anerkannt bekommen. Mit einer Änderung des Waffengesetzes könne die sehr unterschiedliche Praxis in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Dies hat das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf ein Schreiben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Forum Waffenrechts in Aussicht gestellt. Die Verbände hatten nach dem anderslautenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2018 eine Klarstellung auf Bundesebene gefordert. Der DJV begrüßt diesen Schritt hin zu rechtlicher Klarheit für alle Jäger und insbesondere hin zu einem wirksamen Gehörschutz. 

In den letzten Jahren haben immer mehr Bundesländer ein Bedürfnis für Jäger zur Nutzung von Schalldämpfern anerkannt. Sie verfahren allerdings in der Genehmigungspraxis sehr unterschiedlich - in einigen Bundesländern werden nach wie vor keine Erlaubnisse erteilt. Dagegen wurde in vielen Bundesländern bestehende jagdrechtliche Verbote inzwischen aufgehoben. Die Länder haben damit unter anderem auf die Einschätzung des Bundeskriminalamtes reagiert, dass dem Einsatz von Schalldämpfern keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen. Schalldämpfer können den Mündungsknall zwar wirksam reduzieren, so dass Gehörschäden vermieden werden können. Der Schuss bleibt dennoch deutlich hörbar, etwa so laut wie ein startendes Düsenflugzeug. Bei Berufsjägern und Forstbediensteten verlangen auch Arbeitsschutzvorschriften Maßnahmen zur Lärmreduktion an der Quelle. Schalldämpfer werden daher heute weitgehend für sinnvoll erachtet.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Auf Grund von Besonderheiten des Verfahrensrechts sah sich das Bundesverwaltungsgericht allerdings in seinem Entscheidungsspielraum eingeschränkt. Das Urteil ist daher auch nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragbar. Es wird aber auch darüber hinaus von Experten heftig kritisiert.

Das Waffengesetz wird in erster Linie zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Das Gesetzgebungsverfahren steht allerdings noch ganz am Anfang. Derzeit laufen die Anhörungen, bevor dann die Bundesregierung den Entwurf ins parlamentarische Verfahren gibt. Nach Einschätzung des DJV ist nicht vor Ende des Jahres 2019 mit einem Abschluss zu rechnen. Der DJV hält es für wünschenswert, dass die Neuregelung spätestens im Oktober und damit zur kommenden Drückjagdsaison, in Kraft tritt.

29. 11. 2018, Berlin

Bundesverwaltungsgericht verwehrt einem Jäger den Schalldämpfer

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verschärft die Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob Jäger Schalldämpfer besitzen dürfen. Der DJV kritisiert das Urteil und sieht jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht.

Mehr erfahren

7. 11. 2017

Mit Schalldämpfer-Erlaubnis geht die jagdpolitische Wende in NRW weiter

Jäger in Nordrhein-Westfalen können ab heute Schalldämpfer für die Jagd beantragen. Hierfür sind keine besonderen Vorrausetzungen nötig. Der Landesjagdverband begrüßt diese Entscheidung.

Mehr erfahren

12. 6. 2017, Bad Nauheim

Schalldämpfer für Jäger auch in Hessen möglich

Nach der Veröffentlichung zur „Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung“ im Hessischen Staatsanzeiger vom 5. Juni 2017 können Schalldämpfer ab sofort und unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs beantragt werden.

Mehr erfahren