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DerDJV ist als anerkannterNaturschutzverband be-
rechtigt, die Belange der Natur auch vor Gericht zu
vertreten. Das macht der DJV in einem Fall, der
nach wie vor das Bundesverwaltungsgericht be-
schäftigt: dem Fahrrinnenausbau der Elbe. Der DJV
klagt – gemeinsammit den betroffenen Landesjagd-
verbänden – gegen Jagdbeschränkungen, die dort
als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Ein-
griff in dieNatur vorgesehen sind.
Allein die Tatsache, dass ein derartiger Vorschlag
im Planfeststellungsverfahren erwogenwird, ist ab-
surd. Jagdverzicht kann und darf keine Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahme für Eingriffe in die Natur
werden. Jagd ist kein Eingriff, und somit kann ein
Jagdverzicht auch kein Ausgleich sein. Ganz imGe-
genteil – Jagdausübung ist aktiverNaturschutz.
Gerade im Bereich der Lebensmittelhygiene und
Tierseuchen spielt das europäische Recht eine gro-
ße Rolle. DerDJV ist – gemeinsammit FACE– aktiv,
um eine sachgerechte Regelung dieser Bereiche
durchzusetzen und unnötige und bürokratische
Hürden zu verhindern. InmehrerenGesetzgebungs-
verfahren auf europäischer Ebene (zumBeispiel zur
Tiergesundheitsverordnung und zur Änderung der
Lebensmittelhygieneverordnungen) hat sichderDJV
aktiv eingebracht.
Mit Blick auf dieBundestagswahl hat derDJV „Wahl-
prüfsteine“ an die imBundestag vertretenen Partei-
en geschickt. Über die Landesjagdverbände und die
Kreisvereinigungenwurden auchdieDirektkandida-
ten indenWahlkreisen angeschrieben. DieWahlprüf-
steinebefassen sichmit denwichtigstenThemen, die
derzeitmit Bezug auf die Jagddiskutiertwerden: Na-
tur- undArtenschutz, Tierschutz bei der Jagd, Erhalt
des Reviersystems, dieBeiträge zur landwirtschaftli-
chenBerufsgenossenschaft, waffenrechtliche Fragen
und vieles mehr. Die Antworten der Parteien auf
Bundesebenewurden im Internet sowie in denMit-
teilungsblättern der Landesjagdverbände veröffent-
licht. ZumKoalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
hat derDJV ebenfalls Stellung genommen.
Der DJV hat ebenso alle Jäger zur Beteiligung an
denWahlen zum Europäischen Parlament aufgeru-
fen. Die Gesetzgebung auf europäischer Ebene be-
stimmt zunehmend unseren Alltag – auch die Jagd.
Dies gilt besonders für die europäischen Bestim-
mungen zum Artenschutz (die FFH-Richtlinie und
die Vogelschutzrichtlinie), für die Lebensmittelhy-
giene und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). In
diesen Bereichenmüssen die europäischen Richtli-
nien direkt in Bundesrecht umgesetzt werden.
Auch das zentrale Waffenregister beruht beispiels-
weise auf der europäischen Feuerwaffenrichtlinie.
Um Jägern eine Orientierung zu geben, in welche
Richtung es nach der Wahl in Brüssel politisch ge-
hen könnte, hat der DJV die bisher im Europaparla-
ment für Deutschland vertretenen Parteien befragt,
wie sie zu bestimmten Themen stehen, und die
Antworten veröffentlicht. Die Fragen sind den fünf
Bereichen „Eigenständigkeit der Jagd“, „FFH-Richtli-
nie und Vogelschutzrichtlinie“, „Tierschutz“, „Waf-
fenrecht“ und „Lebensmittelhygiene“ zugeordnet.
Weitere rechtliche Themen im Jagdjahr 2012/13,
mit denen sich der DJV befasst hat, waren unter an-
derem der Umgang mit Wildkameras, die Diskussi-
on über die Jagdabgabe, Fragen des Tierschutzes
(etwa nach der Änderung des Tierschutzgesetzes),
Jagdpachtverträge, die Diskussion über Wildschä-
den, die Regelungen zur Fallenjagd, der Umgangmit
invasivenArtenund der Jagdschutz.
n
Prüfsteine zur
Bundestagswahl 2013
Wahlprüfsteine
LebensmittelhygieneundTierseuchen
VerbandsklageElbvertiefung
Prüfsteine zurWahl
zumEuropäischen
Parlament
DiegemeinsameAgrarpolitikbeschäftigtnichtnurdieEU-Parlamentarier, sondernauch Jägerinnenund
JägervorOrt.AuchderTierschutzunddieForderungnachBiodiversitäthängenhierengzusammen.