(Quelle: Kauer/DJV)

Was ist das AIHTS-Abkommen?

10. März 2015

Diskutiert wird über die Fangjagd schon lange.

Ihre Notwendigkeit – auch im Sinne des Artenschutzes – ist aber kaum umstritten. Das internationale Abkommen „Agreement on Humane Trapping Standards (AIHTS)“ (deutsch: Übereinkommen über internationale humane Fangnormen) zwischen der EU, Kanada und Russland sowie ein weiteres zwischen der EU und den USA setzen einheitliche Standards zur Stärkung des tierschutzgerechten Einsatzes von Fallen. Was die Abkommen beinhalten, wie der Stand der Umsetzung ist, welche Chancen und Risiken sie bergen und viele weitere Fragen beantwortet der Deutsche Jagdverband (DJV) mit diesem Informationspapier.

Überblick und Hintergrund

Warum gibt es das AIHTS?

Im Jahr 1991, nach erheblichem Druck durch die Anti-Pelz-Lobby, verabschiedete die Europäische Gemeinschaft die Verordnung 3254/91, auch „Tellereisenverordnung“ (leg hold trap regulation) genannt. Diese hat zum Ziel, den Import von Pelzprodukten von 13 Arten wildlebender Tiere in die EU zu verbieten. Es sei denn, Tellereisen (leg hold traps) sind im Herkunftsland verboten oder die in einem Land verwendeten Fangmethoden genügen international vereinbarten Fallenstandards. Die Verordnung 3254/91 ist in der EU noch immer in Kraft. Damit wurde der Import von Pelzen in die EU erschwert. Die Verordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://eur-lex.europa.eu

Welche Länder sind am AIHTS-Abkommen beteiligt?

Nach vielen Jahren intensiver Verhandlungen willigte die EU im Jahr 1997 in zwei Abkommen zum humanen Fang ein. Das Übereinkommen über internationale humane Fangnormen, das AIHTS, wurde zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Kanada und der Russischen Föderation als völkerrechtlicher Vertrag verhandelt und im Jahr 1998 erfolgreich nach Ratifizierung (gemäß Beschluss 98/142/EG) angenommen. Ein zusätzliches bilaterales Abkommen mit vergleichbaren Standards wurde zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1998 separat unterzeichnet (Beschluss 98/487/EG). Beide Abkommen sind für die Vertragspartner bindend und beinhalten dieselben Standards.

Welche sind die wesentlichen Eckpunkte des AIHTS-Abkommens?

Ziel des Abkommens ist die Einrichtung internationaler Normen für den humanen Fallenfang, die Verbesserung der Kommunikation und Kooperation zwischen den Parteien bei der Umsetzung und Entwicklung dieser Normen sowie die Förderung des Handels zwischen den Parteien des Übereinkommens. Darüber hinaus legt es harmonisierte technische Normen fest, die ein ausreichendes Schutzniveau für das Wohlergehen der gefangenen Tiere gewährleisten sollen, regelt die Herstellung und den Einsatz von Fallen und fördert den Handel mit Fallen und Erzeugnissen, die aus den vom Abkommen erfassten Arten hergestellt wurden. Wichtig ist der Aspekt des Tierschutzes: Die Umsetzung des AIHTS trägt zur Gewährleistung eines ausreichenden Tierschutzniveaus und weiterer Verbesserungen des Befindens der in Fallen gefangenen Tiere bei.

Das Abkommen trat erst lange nach der Unterzeichnung in Kraft, am 22. Juli 2008, nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch die Russische Föderation. Die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich, die durch das AIHTS festgelegten Normen zu erfüllen. Nach dem Abkommen müssen alle Fallen nach den im AIHTS-Abkommen festgelegten Standards getestet werden und – wenn sie den Anforderungen entsprechen – von der zuständigen Behörde zertifiziert werden. Wenn die Fallen diesen Standards nicht entsprechen, müssen sie durch zertifizierte Fallen ersetzt werden. Im Rahmen des Umsetzungsplans müssen die Vertragsparteien bis zum Jahr 2013 (d.h. fünf Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung) ihre Fangmethoden, d.h. Fallentypen testen und bis zum Jahr 2016 den Einsatz nicht zertifizierter Fallen entsprechend der in der Vereinbarung niederlegten Normen verbieten.

AIHTS

Der DJV hat die Initiative ergriffen und eine Arbeitsgruppe zum Thema AIHTS eingesetzt, um mögliche Konsequenzen des Abkommens auf die Fangjagd in Deutschland abzuwägen und erste Schritte für das notwendige Test- und Zertifizierungsprozedere einzuleiten.

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