(Quelle: Kauer/DJV)

Trichinenproben: LJV Brandenburg entwirft Musterantrag zur Gebührenbefreiung

6. April 2016 (ljv brandenburg) Michendorf

Angesichts der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest liegt die Schwarzwildbejagung im öffentlichen Interesse. Damit ist die Voraussetzung zur Gebührenbefreiung erfüllt. Hierzu muss gemeinsam mit der Probe ein Antrag eingereicht werden.

LJV Brandenburg entwirft Musterantrag zur Gebührenbefreiung
LJV Brandenburg entwirft Musterantrag zur Gebührenbefreiung (Quelle: Harbig/DJV)

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Parlament das Ministerium für Verbraucherschutz aufgefordert, die Landkreise bei der kostengünstigen und unbürokratischen Organisation der Trichinenuntersuchung zu unterstützen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Behörden auf „Antrag des Gebührenschuldners“ die Gebühren erlassen können, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt. Hohe Schwarzwildbestände können die Ausbreitung der Seuche befördern. Das Parlament erkannte an, dass die Reduktion der Wildschweinbestände eine Maßnahme zur Seuchenprävention ist. Die Unterstützung der Bejagung und somit auch der Erlass der Gebühr liegen daher eindeutig im öffentlichen Interesse.

„Wir empfehlen allen Jägerinnen und Jägern, gemeinsam mit der Trichinenprobe einen Antrag auf Gebührenbefreiung einzureichen“, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). Einen Musterantrag stellt der Verband auf seiner Homepage und auf Anfrage zur Verfügung. Derzeit müssen Jägerinnen und Jäger teilweise über 50 km fahren, um ihre Probe bei einer Annahmestelle abzugeben. Fahrtkosten und Gebühr übersteigen so den Ertrag aus dem Wildbretverkauf kleiner Wildschweine (Frischlinge) deutlich. Gerade die müssen aber besonders intensiv bejagt werden, um die Bestände zu kontrollieren. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Schwarzwildbejagung intensiviert werden muss. Dann brauchen wir Jäger aber auch die notwendige Unterstützung“, sagt Dr. Bethe. „Es kann nicht sein, dass ein Jäger für einen erlegten Frischling draufzahlt.“

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende Virusinfektion, die Haus- und Wildschweine befällt. Die Krankheit tritt derzeit in Russland, der Ukraine, in Weißrussland, Polen, Litauen und Lettland, wie aus der Dokumentation des Friedrich-Loeffler-Instituts hervorgeht. Das Virus wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt, beispielsweise über Fleisch- bzw. Wurstwaren, übertragen und kann somit von einem Tag auf den anderen auch in Brandenburg auftreten. Der Ausbruch der ASP hätte massive wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft und die nachgelagerte Verarbeitungsindustrie. Der aggressiven Krankheit fallen fast 100 % der betroffenen Bestände zum Opfer. Eine Impfung ist nicht möglich. Nach Einschleppung der ASP kann eine erfolgversprechende Bekämpfung nur durch Tötung infizierter und ansteckungsverdächtiger Tiere erfolgen.

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