(Quelle: Kauer/DJV)

Landesjagdverband NRW muss Logo anpassen

19. Februar 2013 (ljv nrw) Berlin
Vorsicht bei Autoschildern

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen haben sich verständigt, dass der Landesjagdverband künftig das Landeswappen nicht weiter in seinem Logo einsetzen wird. Der Landesjagdverband kann künftig das dem Landeswappen ähnliche Zeichen Nordrhein-Westfalens in seinem Logo verwenden, dessen Gebrauch für Vereine, die dadurch ihre Landeszugehörigkeit zum Ausdruck bringen wollen, durch Erlass des Innenministers geregelt ist. Dieses Zeichen macht einen frischen und modernen Eindruck. Ein Entwurf ist bereits in Auftrag gegeben. Entscheiden werden über das künftige Logo die Führungsgremien des Landesjagdverbandes.

Der Landesjagdverband hat das Landeswappen über Jahrzehnte in abgewandelter Form in seinem Logo benutzt, ohne dass dies vom Land oder der Landesregierung beanstandet wurde. Den Vorwurf von Jagdgegnern, Jäger würden hoheitliche Zeichen missbrauchen, weist der Landesjagdverband NRW als absurd zurück. Kein Jäger trägt ein NRW-Logo am Mantel, um sich im Wald Respekt zu verschaffen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte deshalb auch auf das Tragen der Baseballmütze mit dem LJV-Logo verzichtet werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Autoschilder für die Windschutzscheibe mit dem Landeswappen und beispielsweise dem Schriftzug „Jagdschutz“, wie sie zum Teil von kommerziellen Anbietern vertrieben werden, grundsätzlich nicht erlaubt sind. Selbst ein LJV-Aufkleber am Auto könnte Jagdgegner zu einer Anzeige wegen unbefugter Nutzung des Landeswappens provozieren. Nachdem das überarbeitete LJV-Logo eingeführt ist, wird der Landesjagdverband NRW neue Aufkleber zum Austausch für die alten anbieten.

Sollte jemand entsprechend angezeigt werden, wird ihm geraten, sich umgehend mit der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes in Verbindung zu setzen.