(Quelle: Kauer/DJV)

Keine Windkraft auf Kosten der Artenvielfalt

7. Juni 2012 (djv) Pforzheim
DJV fordert naturverträgliche Windenergienutzung im Wald

Auf dem Bundesjägertag in Pforzheim hat das Präsidium des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) ein Positionspapier zur Nutzung von Windenergie in Wäldern verabschiedet. Der DJV bekennt sich darin zur nachhaltigen Nutzung von Windkraft, warnt aber vor einem Wildwuchs von Windrädern im Wald. Nachdem technische Hürden überwunden sind, können die bis zu 200 Meter hohen Windenergieanlagen (WEA) nun auch in windreichen, bewaldeten Lagen installiert werden. Einer Studie des Fraunhofer-Instituts zufolge sind etwa 12 Prozent der Waldfläche Deutschlands potenziell für die Windenergienutzung geeignet. “Es darf aber keinen Klimaschutz auf Kosten der Artenvielfalt geben. Die Auswirkungen von Windrädern auf den Naturhaushalt und die Tiere im Wald müssen besser erforscht werden”, betonte Dietrich Möller, der im DJV-Präsidium zuständig ist für Windkraft im Wald. Der Bau von WEA und Versorgungswegen führt laut DJV im Wald zu Flächenversiegelung und Zerschneidung von Lebensräumen. Zudem erschließen die neuen Wege bisher unzugängliche Bereiche für Erholungssuchende, das Störungspotenzial für Wildtiere steigt.

Der DJV fordert von Industrie und Politik die größtmögliche Sorgfalt bei der Standortwahl für Windenergieanlagen sowie eine umfängliche Berücksichtigung moderner Untersuchungs- und Bewertungsverfahren:

  • Als Vorrangflächen müssen Flächen mit der besten Windausbeute ausgewiesen werden. Hier sind die WEA nach Möglichkeit zu konzentrieren.
  • Hier darf es keine WEA geben: entlang von Wildtierkorridoren und Vernetzungssträngen der Biotopverbundplanung, im Umfeld von Querungshilfen an Verkehrswegen, in wichtigen Wildeinstandsgebieten und in alten, nahrungs- und strukturreichen Laubwaldbeständen, in Reproduktions- und Rastvorkommen oder Quartieren störungssensibler Tierarten (z.B. Wildkatze, Fledermäuse, Raufußhühner, Seeadler, Rotmilan, Uhu, Schwarzstorch).
  • Bestimmte Abschaltzeiten (im Tages- und Jahresverlauf) müssen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen eingehalten werden.
  • Die Wissensdefizite über die Wirkung von WEA im Wald auf (Wild-) Arten und das Vorkommen störungssensibler Arten insgesamt müssen abgebaut werden – im Vorfeld sowie im Verlauf von konkreten Planungen.
  • Kompensationsmaßnahmen für den Bau von WEA dürfen nicht durch Kompensationszahlungen ersetzt werden. Vielmehr sollten sie in einem engen funktionalen und räumlichen Zusammenhang zum Eingriff stehen.
  • Die Ausweisung von Vorrangflächen muss durch die Regionalplanung durchgeführt werden, die alle gesellschaftlich relevanten Aspekte gegeneinander abwägen muss (u.a. Windausbeute, Freiraumschutz, Landschaftsbild, Waldschutzfunktionen, Tourismus, Natur, Jagd).
  • Der fachliche Austausch zwischen allen Betroffenen – also Waldbesitzern, Jagdausübungsberechtigten, Behörden, Naturschutzverbänden und anderen Interessengruppen – ist zu fördern und zu intensivieren.