(Quelle: Kauer/DJV)

Jagdrecht auf dem Prüfstand in Straßburg

21. März 2012 (djv) Berlin/Straßburg
Deutscher klagt gegen Jagd auf seinem Grundstück, duldet aber Schlachtvieh

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 30. November 2011 in einer mündlichen Anhörung in Straßburg über die in Deutschland gültige Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften beraten.

In ihrem Plädoyer betonte Prof. Dr. Stefanie Schmahl als Vertreterin der Bundesregierung die Notwendigkeit der flächendeckenden Jagd, die dem Natur- und Artenschutz ebenso dient, wie der Verhinderung von Wildschäden. An der angeblichen Gewissensentscheidung des Beschwerdeführers kamen Zweifel auf, als die Vertreterin der Bundesregierung vortrug, dass auf dem Grundstück des Beschwerdeführers in Rheinland-Pfalz Schlachtrinder gehalten werden. Vertreter des DJV haben sich vor Ort selbst ein Bild gemacht. Der Beschwerdeführer wohnt übrigens rund 250 Kilometer entfernt von seinem Grundstück in Baden-Württemberg.

Der DJV nimmt als Drittbeteiligter am Verfahren vor dem EGMR teil und hat in mehreren Stellungnahmen die Bedeutung der flächendeckenden Jagd für Allgemeinwohlinteressen – etwa den Natur- und Artenschutz –, für die Verhinderung von Wildschäden und die Bekämpfung von Tierseuchen herausgestellt. Durch einzelne aus der Bejagung genommene Grundstücke würden Rückzugsräume geschaffen, die eine geordnete Regulierung des Wildbestandes unmöglich machen können. Die Folge wären zunehmende Wildschäden auf den umliegenden Grundstücken, Abwehr und Kontrolle von Tierseuchen wären kaum mehr möglich.

Der EGMR hatte in einem Urteil vom 20. Januar 2011 die Beschwerde des Grundstückeigentümers aus Rheinland-Pfalz zunächst abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat daraufhin die Verweisung des Falles an die Große Kammer des Gerichtshofs beantragt. Eine Entscheidung der Großen Kammer wird frühestens in sechs Monaten erwartet.