(Quelle: Kauer/DJV)

Jagdpächter schockiert

15. Februar 2013 (ljv) Berlin
Berufsgenossenschaft steigert Beiträge um 300 Prozent

Die erhebliche Beitragserhöhung der ehemaligen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (LBG MOD) führt zu extremen Belastungen der Jagdausübungsberechtigen.

Nachdem sich die Beiträge bereits 2010 etwa verdoppelt hatten, steigen sie für das Beitragsjahr 2012 nochmals um bis zu 200 Prozent an. Da die Erhebung rückwirkend erfolgt, gingen die Bescheide der Berufsgenossenschaft in den vergangenen Tagen zu. Die Landesjagdverbände von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen empfehlen den Betroffenen, Widerspruch einzulegen und kündigen eine rechtliche Prüfung an. „Die Verdreifachung des Hebesatzes auf den Faktor 10,0223 je Berechnungseinheit erschließt sich uns nicht“, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. „Es besteht die Gefahr, dass viele ortsansässige Pächter, die ihre Flächen seit Jahren nachhaltig und verantwortungsvoll bewirtschaften, die hohen Preise nicht mehr zahlen können und die regionale jagdliche Kompetenz verdrängt wird.“ Viele Jäger sehen keine Leistungssteigerungen im Bezug auf die Beitragssteigerungen der Versicherung.

Die verantwortlichen Jagdbezirksinhaber, das sind die Jagdpächter und Inhaber von Eigenjagden, unterliegen der gesetzlichen Pflichtversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SBG VII). Durch die gesetzlich fixierte Zwangsmitgliedschaft können sich die bei einer Berufsgenossenschaft Versicherten einer Zahlung nicht entziehen und in eine andere Unfallversicherung ausweichen. Beiträge um die 1500 Euro pro Revier sind keine Seltenheit.

Es besteht die Gefahr, dass die Jägerinnen und Jäger aus ökonomischen Gründen den freiwillig übernommenen und in der Jagdgesetzgebung fixierten Aufgabenstellungen auch als staatlich anerkannte Naturschützer nicht mehr gerecht werden können. Ohne die ehrenamtliche Tätigkeit der Jäger wären die gesellschaftlich notwendigen Aufgaben der Jagd und des Naturschutzes nicht zu erfüllen. Allein die zur Wildschadensverhütung notwendige Reduktion von Wildschweinen, Rehen und Hirschen durch staatliche Berufsjäger würde den Steuerzahler enorm belasten. Die zum größten Teil aus eigener Tasche bezahlten Hegemaßnahmen kommen zahlreichen Arten zu Gute, die gar nicht dem Jagdrecht unterliegen. Jäger pflanzen und pflegen jährlich Hecken in der Länge der Chinesischen Mauer – das sind fast 6.000 Kilometer; Jäger legen jährlich neue Teichflächen in etwa der Größe der Insel Amrum an – etwa 1.700 Hektar; Jäger legen jährlich ökologisch wertvolle Flächen so groß wie 2.000 Fußballfelder an – das macht 6.300 Feldholzinseln und 5.700 Streuobstwiesen. Diese freiwillige Arbeit ist gefährdet, da die Beiträge der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften seit 2011 um gut 300 Prozent erhöht wurden, und das ist noch nicht das Ende. 2014 blühen den Jägern weitere Beitragserhöhungen, nämlich dann, wenn der bundeseinheitliche Beitrag eingeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund werden es die Grundeigentümer schwerer haben, das Jagdrecht zu verpachten.

Der Landesjagdverband Brandenburg hat unterdessen für Mitglieder, die gegen den Bescheid von 2012 vorgehen wollen, ein geprüftes Widerspruchsmuster erstellt, das über die Internetseite des Landesjagdverbandes www.ljv-brandenburg.de erhältlich ist. Die Landesjagdverbände prüfen derzeit rechtliche Mittel, um gegen die Bescheide der BG vorzugehen.