(Quelle: Kauer/DJV)

Jagdhund aufgespießt

24. Oktober 2014 (ljv brb/djv) Michendorf/Berlin

Landesjagdverband Brandenburg steht fest an der Seite des Hundebesitzers und verurteilt die Tat aufs schärfste

Terrier aufgespießt
Terrier aufgespießt (Quelle: Facebook/DJV)

Am 9. Oktober war Hundeführer Andreas W. auf einer Wildschweinjagd in der Nähe von Groß Kölpin. Der genaue Ablauf ist noch nicht geklärt, doch offensichtlich drang sein Jagdterrier vom Besitzer unbemerkt auf ein Privatgrundstück ein und attackierte dort Schafe. Als der Hund nach Ablauf der Jagd nicht zu seinem Herrchen zurückkehrte, machte Andreas W. sich auf die Suche. Dabei half ihm ein GPS-Sender, mit dem der Hund ausgestattet war. Die Signale führten ihn direkt auf das Grundstück von Hans-Otto S., der ihn zunächst am Betreten hindern wollte. Schließlich fand Andreas W. seinen Hund mit einer Heugabel aufgespießt und im Boden fixiert. Die mittlere Gabel hatte den Brustkorb und Vorderlauf durchbohrt, dennoch lebte der Hund noch. Er verstarb erst einige Tage später trotz intensiver veterinärmedizinischer Betreuung.

Die rechtliche Beurteilung des Falles obliegt den Gerichten, sowohl Andreas W. als auch Hans-Otto S. haben Strafantrag gestellt. Zu klären wird u. a. sein, ob Hans-Otto W. zum Schutz seiner Schafe zu solch drastischen Maßnahmen berechtigt war und wie lange er den Hund lebend aufgespießt liegen ließ.

Joachim Olbrecht, Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. (LJVB) und Hundefachmann, sagte zu dem Hergang: „Ungeachtet einer juristischen Beurteilung sind wir von der Kaltherzigkeit des Hans-Otto S. schockiert. Der kleine Hund wog nicht mehr als 7 Kilogramm, da kann man seine Schafe auch anders verteidigen als mit einer Heugabel. Das ist völlig unangemessen.“ Der Landesjagdverband sagte dem Hundebesitzer seine volle Unterstützung in der Auseinandersetzung zu. „Wir stehen in engem Kontakt zu Andreas W. und werden ihm helfen“, betonte Georg Baumann, Geschäftsführer des LJVB. Angesichts teilweise sehr heftiger Reaktionen im Internet rief er gleichzeitig zur Besonnenheit auf: „Bei allen verständlichen Emotionen müssen wir alle streng die Rechtsstaatlichkeit einhalten“, sagte er. Diese Auffassung teilt auch Andreas W. „Ich will nur, dass Hans-Otto S. gerichtlich für sein Verhalten belangt wird. Alles andere hilft uns nicht weiter.“