(Quelle: Kauer/DJV)

Gemeinsame Erklärung des Ökologischen Jagdverbandes Saar (ÖJV) und der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS)

14. Juni 2011 (<span class="caps">VJS</span>/ÖJV) Saarwellingen
rwellingen

Vorstehende Verbände erklären im Sinne des Jagdwesens im Saarland, losgelöst von parteipolitischen Interessen, in Bezug auf die Novellierung des Saarländischen Jagdgesetzes Nachfolgendes:

Wir bemängeln in dem aktuellen Jagdgesetzentwurf die Vielzahl der Verordnungsermächtigungen für die Exekutive (Oberste Jagdbehörde). Die Verlagerung notwendiger Gesetzesinhalte unter Umgehung des Parlaments führt zu einem mit Rechtsunsicherheiten belasteten und nicht einschätzbaren Jagdrecht im Saarland.

Jedwede jagdrechtliche Einschränkungen sind im Lichte des Eigentumsschutzes zu betrachten, da das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden ist.

Jagdliche Einschränkungen in Naturschutzgebieten müssen auf den konkreten Schutzzweck abgestimmt werden und sind deshalb in den entsprechenden Schutzgebiets-Verordnungen zu regeln. Den im Gesetzentwurf verfügten pauschalen Vorrang des Naturschutzes vor der Jagd lehnen wir ab und fordern hingegen eine Beibehaltung der klaren Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz. Jagd und Naturschutz schließen sich nicht aus, sondern können sich auch fördern.

Wir halten die Beibehaltung des Begriffes der “Hege” für unabdingbar. Die Hege verpflichtet den Jäger zum Erhalt der Wildbestände und seiner Lebensgrundlagen mit der Absicht, Wildschäden zu verhindern. Auch aufgrund aktueller Gerichtsentscheidungen auf europäischer Ebene (EuGMR) muss der Begriff aus juristischer Notwendigkeit beibehalten werden.

Aus Gründen der Biotopvernetzung und auch der Biodiversität und zur Gewährleistung eines notwendigen Genaustausches lehnen wir Bewirtschaftungsgebiete für Schalenwild ab. Diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Wildes stünde im Widerspruch zu der ansonsten wünschenswerten geplanten Schaffung von Wanderkorridoren für Großsäuger.

Vom Gesamtaufkommen der Jagdabgabe, die von den Jägern beim Jagdscheinlösen zur Förderung des Jagdwesens bezahlt wird, sollen 50 % an die saarländischen Jagdverbände, die auch auf Bundesebene organisiert sind, als Pro-Kopf-Umlage zurückfließen.

Wir befürworten die Beibehaltung der Zulässigkeit der Kirrung. Wir fordern, dass sie nach Kirrgut, Kirrmenge, Anzahl und ggf. weiteren Faktoren im Gesetz klar und abschließend geregelt sein muss. Mechanische Hilfen, die Störungen in den saarländischen Revieren vermeiden, sollen zulässig sein.

Wir fordern aus Tierschutzgründen, dass wie bisher nur Jagdhunde zur entsprechenden Brauchbarkeitsprüfung / Jagdeignungsprüfung zugelassen werden.

Wir fordern, die Fallenjagd mit Lebendfangfallen weiterhin als Form der Jagdausübung zu erhalten und die Art und Weise abschließend im Gesetz zu regeln. Eine entsprechende zusätzliche Ausbildung und Prüfung zum Fangjagdberechtigten ist dazu zwingende Voraussetzung.

Wir fordern im Sinne einer klaren Rechtslage, den Schutz des Wildes, wie im bislang geltenden Gesetz, exakt zu definieren.

Wir fordern eine pragmatische und in der Praxis einsetzbare Lösung als Alternative zum Abschuss und zum Fallenfang dafür, wie mit wildernden Hunden und Katzen zu verfahren ist und wie sie der Natur zu entnehmen sind.

Christian Schneider, kommissarischer 1. Vorsitzender des ÖJV-Saar

Andreas Schober, Landesjägermeister der VJS