(Quelle: Kauer/DJV)

Fangjagd ist praktizierter Artenschutz

27. Juni 2014 (djv) Berlin

Bundesjägertag 2014: Deutscher Jagdverband präsentiert Videoprojekt und verurteilt Etikettenschwindel

_Aufstellen einer Kastenfalle im für Vögel bedeutenden Brutgebiet  Eiderstedt
Aufstellen einer Kastenfalle im für Vögel bedeutenden Brutgebiet Eiderstedt (Quelle: djv)

Tierschutzgerecht und ein Plus für den Artenschutz, das ist Fangjagd, wie sie von Jägern durchgeführt wird. Darauf macht der Deutsche Jagdverband (DJV) anlässlich des ausgerufenen „Jahr des Niederwildes“ aufmerksam und präsentiert auf dem Bundesjägertag 2014 in Berlin ein Filmprojekt: Vorgestellt werden überregional bedeutende Artenschutzprojekte in vier Bundesländern, in denen Fangjagd ein wichtiger Baustein ist. Die Videos sind ab heute online auf dem YouTube-Kanal des DJV zu sehen unter: www.youtube.com/user/DJVJagdschutzverband

Eine Vielzahl von Naturschutzprojekten – etwa zum Schutz von Wiesenbrütern oder Sumpfschildkröten – zeigt, dass Artenschutz mit Lebensraumgestaltung alleine nicht zum gewünschten Erfolg führt. „Damit der Nachwuchs eine Chance hat, müssen Fressfeinde wie Fuchs oder Marder reduziert werden“, sagt DJV-Vizepräsident Dr. Hermann Hallermann. Das gehe bei nachtaktiven Beutegreifern am besten mit Fallen.

Der "Förderverein Großtrappenschutz" setzt auf die Fangjagd, um den Trappennachwuchs zu schützen.Der DJV kritisiert in diesem Zusammenhang den Naturschutzbund Deutschland, der auf Bundesebene die Verwendung von Fallen für die Jagd gänzlich ablehnt. In Naturschutzprojekten auf Landesebene setzt derselbe Verband unter dem Begriff „Prädatorenmanagement“ Fallen ein. „Egal ob Fangjagd oder Prädatorenmanagement: Es bleibt die gleiche Falle, in der ein Fuchs gefangen wird, um bedrohten Arten zu helfen. Alles andere ist Etikettenschwindel“, so Dr. Hallermann.

Der DJV macht sich dafür stark, dass Fallen, die in Deutschland eingesetzt werden, nach internationalen Standards zertifiziert werden. Das „Übereinkommen über internationale humane Fangnormen“ (kurz: AIHTS) ist hierfür richtungsweisend. Einen Zwei-Klassen-Tierschutz lehnt der Verband strikt ab. Demnach müssen auch alle freiverkäuflichen Fallen betrachtet werden – also die, die in Bau- und Supermärkten verkauft werden. Für Jäger besteht kein Unterschied zwischen einer Mausefalle, die jeder Hausbesitzer stellen darf oder einer Falle für den Marder.

Jägerinnen und Jäger haben eine fundierte Ausbildung für Fangjagd und sind kompetente Partner für zahlreiche Artenschutzprojekte in Deutschland.

Trappenschutz in Sachsen-Anhalt

Unterschiedliche Fallentypen im Überblick

Wiesenbrüterschutz in Niedersachsen

Wiesenbrüterschutz in Schleswig Holstein

Auerhahnschutz in Baden Württemberg

AIHTS

Der DJV hat die Initiative ergriffen und eine Arbeitsgruppe zum Thema AIHTS eingesetzt, um mögliche Konsequenzen des Abkommens auf die Fangjagd in Deutschland abzuwägen und erste Schritte für das notwendige Test- und Zertifizierungsprozedere einzuleiten.

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