(Quelle: Kauer/DJV)

„Bild der Frau“ verletzt Sorgfaltspflicht

13. April 2012 (djv) Berlin
Jäger beschwert sich erfolgreich beim deutschen Presserat

Der deutsche Presserat hat der Beschwerde eines Jägers aus Schleswig-Holstein Recht gegeben. Dieser hatte sich nach einem DJV-Aufruf gegen den tendenziösen und schlecht recherchierten Artikel „Meine Katze wurde von Jäger erschossen“ in Bild der Frau vom 30. November 2011 beschwert. Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der Axel Springer AG eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Der Autor der Geschichte hatte unter anderem behauptet, dass Jäger in Deutschland jährlich mehr als 300.000 Hunde und Katzen töten, weil ein Jagdgesetz von 1934 gelte.

In seinem Begründungsschreiben formuliert der deutsche Presserat:

„Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Berichterstattung eine Verletzung der in Ziffer 2 Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht. In der Unterzeile der Überschrift wird die Aussage getroffen, dass pro Jahr Jäger über 300.000 Katzen und Hunde töten, weil noch heute ein Jagdgesetz von 1934 gilt. In ihrer Stellungnahme räumt die Beschwerdegegnerin selbst ein, dass das Jagdgesetz von 1934 heute nicht mehr gilt, sondern das Bundesjagdgesetz (Anmerkung des DJV: von 1952). Die in der Unterzeile veröffentliche Behauptung ist daher falsch.“

Weiter heißt es:

„Eine weitere Verletzung der Sorgfaltspflicht sieht der Ausschuss darin, dass die Behauptung einer Tierschützerin, es gehe den Jägern beim Abschuss von Haustieren allein um die Lust am Töten, in der Veröffentlichung ohne Gegenrede bleibt. Aufgrund der Schwere dieses Vorwurfes wäre es notwendig gewesen, Jäger bzw. Jagdorganisationen selbst dazu zu Wort kommen zu lassen.“