(Quelle: Kauer/DJV)

Sozialwahl: Versand der Unterlagen läuft

18. Mai 2017 (DJV) Berlin

Die Sozialversicherung teilt mit, dass erst 215.000 Wahlunterlagen verschickt wurden, der Versand aber noch läuft. Für eine Beteiligung ist es noch nicht zu spät.

Für eine Beteiligung an der Sozialwahl ist es noch nicht zu spät
Für eine Beteiligung an der Sozialwahl ist es noch nicht zu spät (Quelle: DJV)

Der Versand der Wahlunterlagen zur Sozialwahl läuft, ist aber noch nicht abgeschlossen, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) vorgestern mitgeteilt hat. Bislang sind nach SVLFG-Angaben lediglich rund 215.000 Wahlunterlagen versandt worden. Die Berufsgenossenschaft hat jetzt angekündigt, über die gesetzlich vorgesehene Frist hinaus (18. Mai) eingehende Anträge auf Wahlunterlagen zu bearbeiten und – soweit zeitlich noch möglich – Wahlunterlagen zu verschicken. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag am 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingegangen sein.

Die SVLFG weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bisher noch keinen Fragebogen für die Sozialwahl 2017 erhalten haben oder ihn nochmals benötigen, diesen über die Telefonhotline (030) 889 117 117 anfordern können. Nach Informationen, die dem Deutschen Jagdverband (DJV) vorliegen, ist die Erreichbarkeit der Hotline allerdings stark eingeschränkt. Insgesamt knapp 300 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl haben Revierpächter dem DJV in fünf Tagen gemeldet. Der Dachverband der Jäger bittet darum, auch weiterhin Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl unter www.jagdverband.de/sozialwahl zu melden und prüft Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Revierpächter und Eigenjagdbesitzer, die immer noch keine Unterlagen erhalten haben, sollten sich ungeachtet dessen dringend an die Hotline wenden.

Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber (jeweils alle Mitpächter) sowie deren Ehepartner. Angeschrieben mit einem Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung wurde aber meist nur derjenige (Mit-)Pächter, an den auch der jährliche Beitragsbescheid geschickt wird. Der vorliegende Fragebogen kann entweder für die anderen Mitpächter kopiert oder bei der Hotline erneut angefordert und jeweils separat ausgefüllt werden. Außerdem muss in diesen Fällen als Nachweis eine Kopie des Pachtvertrages mitgeschickt werden. Für Ehepartner wird kein eigener Fragebogen benötigt, sie müssen aber extra angegeben werden. Nähere Informationen hat der DJV im Internet veröffentlicht unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.

Der DJV hat gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband eine Liste zur Sozialwahl eingereicht, die aber nicht als „Liste Jagd“, sondern als „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“, Liste 11, zugelassen wurde.

Bitte beachten:

Falls Wahlunterlagen für die Sozialwahl eingegangen sind, auf denen jedoch nicht die Liste 11 („Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“) angegeben ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Sozialwahl eines anderen Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung, wie etwa der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Die Sozialwahlen finden im Moment bei jedem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung als separate Wahlen statt. Auch andere Sozialversicherungsträger verschicken derzeit Unterlagen zur Sozialwahl.      

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