(Quelle: Kauer/DJV)

Deutscher Jagdverband positioniert sich zum Luchs

15. Juni 2016 (djv) Berlin/Wolfsburg

Auf dem Bundesjägertag 2016 in Wolfsburg verabschiedet das Präsidium die Luchs-Position und macht damit klar, dass die Jagdverbände eine natürliche Rückwanderung des Luchses in geeignete Lebensräume unterstützen. Jäger übernehmen beim notwendigen Monitoring Verantwortung, indem sie sich aktiv einbringen und Daten zuliefern wie Fotofallenbilder oder Genproben.

Jäger beteiligen sich aktiv am Monitoring
Jäger beteiligen sich aktiv am Monitoring (Quelle: Rolfes/DJV)

Ursprünglich war der Eurasische Luchs in allen größeren Waldgebieten und Mittelgebirgsregionen Europas beheimatet. Durch staatliche Vorgaben und Abschussprämien der Landesherren wurde er besonders im 18. und 19. Jahrhundert systematisch verfolgt. In Westeuropa galt er bis in die 1970-er Jahre flächendeckend nahezu als ausgerottet. Mit dem wachsenden Naturschutzinteresse der Gesellschaft wurden durch internationale Abkommen und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verbindliche Ziele für den Biotop- und Artenschutz und auch für den Luchs festgelegt. Der Luchs ist nach Anhang IV FFH-RL eine streng geschützte Art.

Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht (ganzjährige Schonzeit) und genießt damit über das Naturschutz-recht hinaus einen doppelten Schutz. Die Jagdverbände unterstützen eine natürliche Rückwanderung und Reetablierung des Luchses in für ihn geeignete Lebensräume. Derzeit gehen jedoch alle bedeutenden Luchsvorkommen Deutschlands, sei es in der Nationalparkregion Bayerischer Wald/ Böhmerwald/Sumava oder im Harz auf Wiederansiedlungsprojekte zurück. Einzeltiere werden gelegentlich in Nordrhein-Westfalen (Eifel), Rheinland-Pfalz (Pfälzer Wald), Baden-Württemberg (Schwarzwald, Schwäbische Alb), Hessen, Thüringen sowie im südlichen Sachsen beobachtet.

Der DJV favorisiert eine natürliche Einwanderung des Luchses in geeignete Lebensräume. Die Jägerinnen und Jäger leisten durch ihre Beobachtungen, das Monitoring und ihre Präsenz in der Fläche einen unersetzbaren Beitrag.

Ein zukunftsweisendes Luchsmanagement berücksichtigt neben dem Erhaltungszustand der Luchs-population auch die gesellschaftliche Akzeptanz, die sich in Luchsgebieten grundsätzlich anders darstellt als in naturfernen Siedlungszentren. Es berücksichtigt auch nachhaltig jagdlich bewirt-schaftbare Beutetierpopulationen des Luchses, die eine Basis für einen guten Erhaltungszustand der Luchspopulation bilden. Managementinstrumente beinhalten daher eine Vielzahl von Maßnahmen zur langfristigen Akzeptanz und damit zum Erhalt der Luchspopulation. Neben gezielten Schutzmaß-nahmen können dies u.a. Aufklärung und Wissenstransfer, Schadensprävention, Schadensausgleich oder Entnahme von Tieren sein, deren Verhalten zu besonderen Konflikten führt.

Die Jägerschaft verurteilt illegale Auswilderung von Luchsen ebenso wie illegale Tötungen.

Durch den Aufbau eines Netzes sachkundiger Personen (z.B. „Luchsberater“ in Nordrhein-Westfalen oder „Luchserfasser“ in Sachsen) ist die Jägerschaft in Zusammenarbeit mit anderen Naturschutz-verbänden um Aufklärung über die Ökologie und Lebensweise des Luchses sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den eigenen Kreisen bemüht.

Forderungen des DJV

Die großen noch unzerschnittenen, siedlungs- und verkehrsarmen Räume Deutschlands sind auch im Zusammenwirken mit angrenzenden Regionen zu erhalten. Regional und überregional bedeutsame Lebensraum- bzw. Wanderkorridore sollen integraler Bestandteil der Raumordnung werden. Wirk-same Querungshilfen (u. a. Grünbrücken) für Wildtiere müssen zusammen mit Luchs- bzw. Wildkatzensicheren Schutzzäunen an stark frequentierten Verkehrswegen, noch stärker als bisher verbindlicher Bestandteil von Verkehrswege- und Landschaftsplanung werden. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung ist durch den Bund finanziell zu untersetzen und durch die Bundesländer konsequent umzusetzen. Dies gilt in besonderem Maße für das Harzumland.

Die freie Besiedlungsmöglichkeit für Raubsäuger in Deutschland muss auch für alle heimischen Wildtiere gelten. Noch bestehende Lebensraumbegrenzungen durch behördlich angeordnete „Bewirtschaftungsbezirke“ sind umgehend aufzulösen.

Wiederansiedlungsprojekte von Luchsen, die in verschiedenen Regionen Deutschlands von Zeit zu Zeit angedacht werden, dürfen entsprechend der IUCN-Richtlinien (1998) nur in dafür geeigneten Lebensräumen und unter sorgfältiger wissenschaftlicher Kontrolle und Dokumentation durchgeführt werden. Voraussetzung ist die Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung, insbesondere der betroffenen Landnutzer (u.a. Landwirte, Nutztierhalter, Jäger). Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und Weiter-bildung bedürfen deshalb einer zusätzlichen öffentlichen Unterstützung.

Der Luchs beeinflusst als Spitzenprädator die heimischen Schalenwildbestände. Im Rahmen eines ganzheitlichen Wildtiermanagements sind alle Wildarten, entsprechend der Hegeverpflichtung und der FFH-Richtlinie, vor Bestandsgefährdungen zu schützen. Grundsätzlich darf keine Art gegen eine andere aufgewogen werden, Artenschutz ist nicht teilbar. So verdient derzeit bereits das Muffelwild in Deutschland ein Schutz- und Erhaltungskonzept. Es verfügt hier über seine wertvollsten genetischen Ressourcen europaweit, während es in seinem ursprünglichen Lebensraum auf Korsika und Sardinien hochgradig gefährdet ist.

Der DJV fordert eine wildwissenschaftliche Betrachtung der Räuber-Beute-Beziehung des Luchses anhand des Vorkommens im Wiederansiedlungsgebiet. Hierfür muss ein dauerhaftes und fundiertes Monitoring des Luchses und insbesondere seiner Beutetiere sichergestellt werden, auch wo er nicht dem Jagdrecht unterliegt. Jägerinnen und Jäger übernehmen hierbei Verantwortung, indem sie sich aktiv in das Monitoring einbringen und Daten zuliefern (u.a. Fotofallenbilder, Genetikproben). Im Gegenzug erwarten sie neben Aufwandsentschädigungen aber auch eine Beteiligung bei der Bewertung der wissenschaftlichen Ergebnisse, der daraus resultierenden Maßnahmen und der Entscheidungen darüber. U.a. konnten durch das Fotofallen-Monitoring 2014/15 im Westharz Luchs-dichten von mehr als 3,8 Stück je 100 Quadratkilometer belegt werden (Middelhoff & Anders 2015). Die Dichten bewegen sich damit im oberen Bereich von anderen europäischen Luchspopulationen (Okarma et al. 1997, Zimmermann et al. 2014).

Das Luchsmanagement sollte auch die Möglichkeit einer späteren Regulation evtl. überhöhter Luchs-bestände beinhalten.

In Gebieten mit Luchs-Vorkommen sind Jagd- und Forstbehörden aufgefordert, in Abstimmung mit der Jägerschaft das Schalenwildmanagement den Gegebenheiten anzupassen, dies gilt insbesondere für die Anrechnung des Nahrungsbedarfes des Luchses auf die Abschussplanung.

Quellen:

Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vom 21. Mai 1992, Abl. Nr. L 206, S. 7 [Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-RL].

IUCN (1998): Guidelines for Re-introductions. Prepared by the IUCN/SSC Re-introduction Specialist Group. IUCN, Gland, Switzerland and Cambridge, UK. 10 pp.

Middelhoff, T. L. und O. Anders (2015): Abundanz und Dichte des Luchses im westlichen Harz. Fotofallenmonitoring 2014/15, Projektbericht, Nationalpark Harz.

Okarma, H., Jedrzejewski, W., Schmidt, K., Kowalczyk, R. & B. Jedrzejewska (1997): Predation of Eurasian lynx on roe deer and red deer in Bialowieza Primeval Forest, Poland. Acta theriologica 42 (2): 203-224.

Zimmermann F., Dulex N., Foresti D., Breitenmoser-Würsten Ch. & U. Breitenmoser (2014): Abundanz und Dichte des Luchses im Wallis Nord: Fang-Wiederfang-Schätzung mittels Fotofallen im K-VII im Winter 2013/14. KORA Bericht Nr. 65, 15 pp.

Das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes

Wolfsburg, 09. Juni 2016

DJV-Luchsposition herunterladen