(Quelle: Kauer/DJV)

DJV erneuert Kritik an der Berufsgenossenschaft

31. Juli 2015 (djv) Berlin

Die Erhöhung der Grundbeiträge der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sollen gerichtlich geprüft werden

Grundbeitrag der SVLFG erneut gestiegen
Grundbeitrag der SVLFG erneut gestiegen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verschickt derzeit für das zurückliegende Jahr die  Beitragsbescheide zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit erneut gestiegenen Grundbeiträgen. Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) verstärkt nunmehr seine Kritik an der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der Jagd. In der Begründung verweist die SVLFG ausdrücklich darauf, dass die landwirtschaftliche Unfallversicherung die Interessen der Landwirtschaftsbetriebe berücksichtige. Außen vor bleiben dabei, aus Sicht des DJV, die Interessen der Jäger.

Den Grundbeitrag hatte der DJV schon bislang als zu hoch kritisiert. Nun ist dieser nochmals gestiegen - auf mindestens 80 Euro. Der DJV hält die Beiträge aber auch aus einem anderen Grund für rechtswidrig: Es wird eine Beitragsreduktion gewährt für die Revierinhaber, die im gleichen oder einem angrenzenden Landkreis einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten. Die übrigen Revierinhaber werden dadurch unverhältnismäßig benachteiligt. Der Verband hat daher die Unterstützung von Musterverfahren vor den Sozialgerichten signalisiert. Voraussetzung dafür ist es jedoch, gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen, damit dieser nicht rechtskräftig wird. Betroffene Revierinhaber, die bereit sind, ihren Fall als Musterverfahren durchzuführen, können sich an den DJV wenden (Ansprechpartner: Friedrich von Massow, Tel. 030/2091394-18, f.v.massow@jagdverband.de).

Der DJV kritisiert aber auch die Mitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung insgesamt. "Die Pflichtmitgliedschaft der Jäger ist überholt und wird den heutigen Gegebenheiten nicht mehr gerecht", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan. Die Reviere sollten – sofern die Jagd ohne Zuhilfenahme hauptamtlich beschäftigter Berufsjäger im Revier ausgeübt wird –  aus dem Sozialgesetzbuch herausgenommen werden, so Jordan weiter.