(Quelle: Kauer/DJV)

Vereinigung der Jäger des Saarlandes: Keine tierschutzwidrige Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren im Saarland

22. März 2011 (vjs) Saarwellingen
rwellingen

Zu der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr vom 18.03.2011 teilt Landesjägermeister Andreas Schober mit, dass es keine tierschutzwidrige Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren im Saarland gibt und auch nicht gab.

“Die so genannte “Ausbildung” von Jagdhunden “an der lebenden Ente” ist tierschutzkonform genauso wie die Arbeit des Teckels in der Schliefenanlage zur Vorbereitung auf die Baujagd und wie die aktuell ins Gespräch gebrachte “Ausbildung” des Jagdhundes im “Saugatter”."

Andreas Schober erklärt weiter: "Unser Angebot an Herrn Staatssekretär Klaus Borger, sich diese Arbeit in der Praxis anzuschauen, wurde von ihm bisher leider nicht wahrgenommen. Er wüsste sonst z. B., dass der Fuchs in der Schliefenanlage kei-nen Kontakt zum Jagdhund hat.

Unlängst haben die Tierschutzreferenten aller Bundesländer anlässlich bei einer Besichtigung eines “Saugatters” die Unbedenklichkeit des “Saugatters” aus Tierschutzsicht attestiert. Ich kann nicht verstehen, dass ein einziger Staatssekretär im Saarland die Chuzpe hat, sich gegen den Fachverstand von 16 Fachbeamten aus allen Bundesländern zu wenden und ein “unabhängiges Gutachten” einzufordern."

Schober weist auf einen wichtigen Aspekt hin, der durch das Wort “Ausbildung” überlagert und dadurch verfälscht wird:
“Auch Staatssekretär Borger lässt sich als Theoretiker von der Formulierung “Ausbildung an lebenden Tieren” vom eigentlichen Kern ablenken. Es handelt sich weniger um eine Ausbildung als um einen Wesenstest. Nach dem Test “hinter der lebenden Ente” oder “im Saugatter” erkennen die Prüfer und die Hundeführer, ob der Hund für diese Arbeit und für die weitere Zucht geeignet ist oder nicht. Ein Hund kann an seine Nachkommen keine genetischen Eigenschaften weitergeben, die er nicht hat.
Wenn der Jäger nach dem Test im Saugatter feststellen muss, dass der Hund nicht geeignet ist für die Schwarzwildjagd, dann liegt das im ureigensten Tierschutzinteresse. Dann wird sowohl das zu bejagende Schwarzwild geschützt als auch der Hund vor sich selbst. Eine weitere Verwendung des Hundes auf einer entsprechenden Jagd muss ausgeschlossen werden, wenn die genetischen Voraussetzungen fehlen.

Gerade bei den von Herrn Borger erwähnten Bewegungsjagden finden leider die meisten Unfälle von Jagdhunden statt, dadurch dass sie vom Schwarzwild durch Beißen und durch Schlagen mit ihren starken Eckzähnen verletzt werden!"

Abschließend verwahrt sich der Landesjägermeister gegen die Behauptung, dass die Jäger besser schießen lernen müssten:

“Die “Bewegungsjagd” ist keine neue Jagdart wie von Herrn Borger behauptet und erst recht keine Erfindung des Herrn Staatssekretärs. Es ist eine Jagdart von vielen, die ihre Einsatzbereiche hat, anderen Jagdarten aber nicht überlegen ist!

Es gibt Reviere, in denen aus den Gründen der Topographie und der Feld-Wald-Verteilung keine Bewegungsjagd auf Schalenwild durchgeführt werden kann. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass es viel schwerer ist, einen sauberen Schuss auf laufendes Wild abzugeben als auf stehendes Wild. Jeder Jäger muss gerade aus Tierschutzgründen wissen, wo seine Grenzen liegen, das gehört zur Waidgerechtigkeit dazu, die er sich selbst auferlegt und die vom Jagdgesetz gefordert ist. Die VJS unterstützt und fördert die Schießausbildung seit eh und je, dazu verpflichtet uns unsere Satzung. Wenn Herr Borger hingegen uns nicht mehr die von den Jägern beim jährlichen Jagdscheinlösen selbst einbezahlte Jagdabgabe für die Unterhaltung unserer Schießstände zur Verfügung stellen will, konterkariert er unsere diesbezüglichen Bemühungen und dann hat die “Verbesserung der Schießfertigkeit” der Jäger für ihn offensichtlich doch nicht “höchste Priorität”!"