(Quelle: Kauer/DJV)

Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft überholt

11. Juni 2015 (djv) Berlin

DJV äußert sich zu Pflichtmitgliedschaft und Beitragsmaßstab / weiteres Klageverfahren geplant

Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft überholt
Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft überholt (Quelle: DJV)

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) vertritt die Auffassung, dass zukünftig die Jagden – sofern die Jagd ohne Zuhilfenahme hauptamtlich beschäftigter Berufsjäger im Revier ausgeübt wird –  aus dem Sozialgesetzbuch entlassen werden und ist sich darin auch mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) einig. Beide Verbände haben sich gegenüber dem Bayerischen Sozialministerium zu einem Beschluss des Bayerischen Landtags geäußert und dabei ihre Position zur Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft deutlich gemacht. Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, zur Frage der Beitragserhöhungen und der Pflichtmitgliedschaft der Jäger in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der gesetzlichen Unfallversicherung, Stellung zu nehmen. DJV und BJV kritisieren in erster Linie die nicht nachvollziehbaren Kosten, die mit der Pflichtmitgliedschaft verbunden sind, die Unsicherheiten und Widersprüchlichkeiten bei der Frage, wer unter den Schutz der Unfallversicherung fällt (z. B. Hundeführer), fehlende Transparenz sowie die fehlende Notwendigkeit der Pflichtversicherung bei den allermeisten Revierinhabern. "Es herrscht in der Jägerschaft großer und zunehmender Unmut über die Berufsgenossenschaft" sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan. "Die Pflichtmitgliedschaft der Jäger ist überholt und wird den heutigen Gegebenheiten nicht mehr gerecht", so Jordan weiter.

Beide Verbände widersprechen damit auch der Aussage der SVLFG, die jüngst die Vorteile der Pflichtmitgliedschaft hervorgehoben hatte. Darüber hinaus hatte sie bestritten, dass eine private Versicherung zu günstigeren Kosten angeboten werden könnte.

Der DJV kritisiert außerdem, dass es bei dem seit einem Jahr geltenden Beitragsmaßstab nicht nachvollziehbare Vergünstigungen für bestimmte Betriebe gibt. Der DJV will ein Klageverfahren unterstützen. Einige Revierinhaber hatten gegen den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2013 Widerspruch eingelegt und mit Blick auf zwei laufende Verfahren bei den Sozialgerichten Magdeburg und Schwerin das Ruhen des Verfahrens beantragt. Da die SVLFG das Ruhen der Widerspruchsverfahren ablehnt, weil es dort in erster Linie um andere Fragen geht, ist eine neue Klage erforderlich, die der DJV finanziell unterstützt. Revierinhaber, die als Kläger in Frage kommen, können sich beim DJV (Friedrich von Massow, 030/209139418 oder f.v.massow@jagdverband.de) melden.