(Quelle: Kauer/DJV)

Jäger fühlen sich über den Tisch gezogen

29. Januar 2015 (ljv-bw) Stuttgart

Das Ringen um das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist noch nicht vorbei. Aktuell geht es um die Durchführungsverordnung. Sie regelt die praktische Umsetzung. Gestern wurde der Entwurf veröffentlicht – und der birgt Zündstoff.

(Quelle: Rolfes/DJV)

Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist seit letztem November verabschiedet, die dazugehörige Durchführungsverordnung (DVO) regelt bestimmte Punkte im Detail. Und genau diese Details haben es in sich. Einige Institutionen und Organisationen versuchen offensichtlich nicht zu ihrer Zufriedenheit ausgefallene Gesetzespassagen in der DVO und damit am Landtag vorbei auszuhebeln.

Ein Beispiel: Arten, die im Gesetz dem Nutzungs- und Entwicklungsmanagement unterliegen, sollen durch ganzjährige Schonzeiten in der DVO nicht mehr nutzbar werden. Begründet wird dies bei zwei Entenarten mit der Anzahl der Brutpaare im Land. Doch Nutzung hat nichts mit Fortpflanzung zu tun. Jäger jagen Enten im Herbst und Winter. In diesem Zeitraum tummeln sich sehr viele Vertreter dieser Arten auf Seen und Flüssen in Baden-Württemberg. Ein „Nutzungsverbot“ ist daher unbegründet und stellt die gesamte Systematik des Gesetzes auf den Kopf – steht aber im Entwurf.

Ein weiteres Beispiel für den Versuch, das JWMG am Landtag vorbei auszuhebeln ist die Wildfütterung. Das JWMG schreibt vor, dass Wildtiere ausnahmsweise gefüttert werden dürfen. Sicherlich sinnvoll, denn sattes Wild verbeißt und schält weniger Bäume im Wald – ganz im Sinne der Forstwirtschaft. Neu im Gesetz ist, dass ein Fütterungskonzept auf einer Mindestfläche von 2.500 Hektar erarbeitet werden muss. Nun schlägt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vor, dass es sich um 2.500 Hektar zusammenhängende Jagdfläche handeln muss. Und genau um diese Erweiterung „zusammenhängende Jagdfläche“ geht es. Sie würde die Möglichkeiten einer artgerechten Fütterung drastisch erschweren. „Das steht nicht im Gesetz - das kann nicht in einer DVO durch die Hintertüre reingemogelt werden“, betont Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann.

Ein dritter Beleg dafür, wie ungeniert versucht wird, Jägerinnen und Jäger über den Tisch zu ziehen: Rabenkrähe und Elster (beide haben Eier, Jungvögel und Nachwuchs von geschützten Arten zum Fressen gern) sollen stark verkürzte Jagdzeiten bekommen. Die Wildforschungsstelle Aulendorf hatte gut begründet längere Jagdzeiten empfohlen, die offensichtlich keine Berücksichtigung im Entwurf finden. „Dass Minister Bonde hier einer Allianz von NABU, ÖJV, Tierschutzverbänden und Landestierschutzbeauftragter folgt, anstatt sich an den europäischen Richtlinien und an fachlichem Wissen zu orientieren, ist nicht zu tolerieren. Mit diesem durchschaubaren Vorgehen wird Herr Bonde weder seinem Auftrag noch seiner Verantwortung als für Jagd und Wild zuständiger Minister gerecht. Im Gegenteil: Sowohl Bodenbrüter als auch das Niederwild (Hase, Fasan, Rebhuhn, etc.) werden unter dem neuen Entwurf leiden.“, erklärt der Landesjägermeister.

Der Versuch, das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz mit der Durchführungsverordnung am Landtag vorbei auszuhebeln und weiter zu verschärfen, treibt die Situation unnötig weiter auf die Spitze. „Wir plädieren für faktenbasierte und praxisnahe Lösungen. Emotional begründeten und völlig überzogenen Verschärfungen durch die Hintertür am Parlament vorbei, darf kein Platz eingeräumt werden. Die DVO darf so nicht in Kraft treten!“, so Dr. Jörg Friedmann.

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